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Mitgliedschaft

Aktivmitglied kann werden, wer über ein in- oder ausländisches Anwaltspatent verfügt, vertrauenswürdig ist und im Kanton Thurgau selbständig und unabhängig oder im Anstellungsverhältnis bei einem Aktivmitglied des Verbandes auf Dauer als Anwältin oder Anwalt praktiziert und im Anwaltsregister eingetragen ist.

Wer dem Verband als Aktivmitglied beizutreten wünscht, hat sich beim Vorstand schriftlich anzumelden. Dieser prüft das Gesuch. Danach leitet er es an den nächsten Anwaltstag weiter. Dieser entscheidet in geheimer Abstimmung mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme.

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Merkblatt Beitritt, Übertritt und Austritt TAV
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